OLDTIMER
Ein Oldtimer:
- ist vor mindestens 30 Jahren erstmalig in Verkehr gekommen
- entspricht weitestgehend dem Originalzustand
- dient zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
So ist der Begriff Oldtimer in der aktuellen Fahrzeugzulassungsverordnung , die im Jahr 2007 in Kraft trat, gemäß § 2 Nr. 22 definiert.
Alfa Romeo Spider Coda Tronca
HÄUFIGE FRAGEN
In welchen Regionen ist Herzwerk Gutachten tätig?
Das Ingenieurbüro Herzwerk Gutachten ist für Sie und Ihren Oldtimer oder Youngtimer im Landkreis Hameln-Pyrmont, der Region Hannover, im Landkreis Lüchow-Dannenberg, dem Wendland und in Hamburg für Sie da.
Welches Gutachten ist für mein Fahrzeug das richtige?
Eine Kurzbewertung ist für Oldtimer und Youngtimer in der Regel ausreichend für die Festlegung des Versicherungsbeitrages. Die Versicherungen legen hierzu unterschiedliche Grenzen fest.
Im Schadensfall, insbesondere bei einem Totalverlust durch Brand oder Diebstahl, ist jedoch das Kurzgutachten für eine Regulierung des Schadens nicht unbedingt ausreichend, da der kurze Umfang die ausreichend nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen wertprägenden Merkmale Ihres Klassikers nicht ermöglicht.
Unsere erweiterte Kurzbewertung für Oldtimer und Youngtimer enthält neben dem classic-analytics Bewertungszertifikat mindestens drei zusätzliche Fotos und eine individuelle Ausführung zu Ihrem Klassiker. Die erweiterte Kurzbewertung dient ebenfalls zur Festlegung der Versicherungseinstufung. Der zusätzliche Informationsgehalt der erweiterten Kurzbewertung kann im Schadenfall von Vorteil sein, denn die Versicherung tritt nur für das ein, was sie „sieht“ bzw. nachvollziehen kann.
Ein Wertgutachten dokumentiert den Gesamtzustand und Wert Ihres Klassikers. Es kann notwendig sein für die Versicherungseinstufung bei besonders wertvollen Fahrzeugen und ist auch für einen Kauf oder Verkauf sinnvoll.
Die detaillierte Beschreibung und Dokumentation der wertprägenden Merkmale im ausführlichen Gutachten und der daraus resultierende Wert Ihres Oldtimers, kann auch bei der Regulierung eines Totalverlustes in einem möglichen Rechtsstreit deutlich besser nachvollzogen werden.
Hat ein Oldtimer- oder Youngtimergutachten ein Verfallsdatum?
Nein, ein Verfallsdatum hat ein Oldtimergutachten und auch ein Youngtimergutachten nicht. Jedoch, je länger die Erstellung zurück liegt, desto weniger aktuell ist das Gutachten, und berücksichtigt möglicherweise nicht mehr alle wertbeeinflussenden Faktoren. Auch die Marktsituation kann sich verändert haben und es könnte das Risiko einer Unterversicherung bestehen. Bei einem Totalverlust durch Brand oder Diebstahl könnte auch die länger zurückliegende Zustandsbewertung im Oldtimergutachten infrage gestellt und ein über die Zeit verschlechterter Zustand unterstellt werden.
Ein sinnvoller Zeitraum für eine Aktualisierung des Gutachtens, beispielsweise durch ein Nachtragsgutachten, könnte bei zwei bis drei Jahren liegen. Stimmen Sie dies am Besten mit Ihrer Versicherung ab.
Wir aktualisieren für Sie Ihr Oldtimergutachten oder Youngtimergutachten. Für die Aktualisierung vorhandener Gutachten eignet sich das sogenannte Nachtragsgutachten.
Was kostet ein Oldtimergutachten oder Youngtimergutachten?
Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich, da die Kosten für die Gutachtenerstellung vom Umfang des Auftrages abhängen.
Die Preise für unsere Gutachten beginnen bei einer Kurzbewertung zur Versicherungseinstufung ab 210,- € inkl. MwSt. Unsere Kurzbewertung enthält immer zusätzlich zum classic-analytics Bewertungszertifikat mindestens drei zusätzliche Fotos und eine individuelle Ausführung zu Ihrem Klassiker. Denn die Versicherung tritt nur für das ein, was sie „sieht“ bzw. nachvollziehen kann und dabei können einige Extrainformationen von Vorteil sein.
Die Preise für die umfangreichen ausführlichen Wertgutachten für Oldtimer und Youngtimer beginnen ab 350,- € inkl. MwSt. Diese Oldtimergutachten beinhalten je nach Auftrag ggf. umfangreiche Recherchen oder Überprüfungen, wie beispielsweise die Endoskopie von Hohlräumen.
Folgende Tabelle kann als Richtpreiseangabe (inkl. MwSt.) dienen:
Kurzbewertung Oldtimer und Youngtimer
Wert bis 50.000,- €: ab 180,- €
Erweiterte Kurzbewertung Oldtimer und Youngtimer
Wert bis 50.000,- €: ab 230,- €
Wertgutachten & Wiederaufbaugutachten für Oldtimer & Youngtimer
Wert bis 50.000,- €: ab 400,- €
Wert bis 100.000,- €: ab 450,- €
Wert bis 250.000,- €: ab 700,- €
Nachtragsgutachten/Aktualisierung Wertgutachten: ab 210,- €
(Voraussetzung: Wertgutachten wurde durch das Ingenieurbüro Herzwerk erstellt)
Ist das Ingenieurbüro Herzwerk Gutachten auf bestimmte Fahrzeuge spezialisiert?
Als Oldtimergutachter sind wir spezialisiert auf Oldtimer, Youngtimer sowie Liebhaberfahrzeuge und stecken in die Themen, rund um diese klassischen Fahrzeuge, unsere gesamte Energie.
Moderne Fahrzeuge mögen wir auch, überlassen diese jedoch den entsprechenden Kfz-Sachverständigen.
Erteilt das Ingenieurbüro Herzwerk Gutachten auch H-Kennzeichen für Oldtimer?
Nein. Ein H-Kennzeichen bekommt ein Oldtimer zugeteilt, der die Voraussetzungen gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung erfüllt. Diese amtlichen Abnahmen führen die bekannten Prüforganisationen durch.
Es kann jedoch immer mal wieder zu Problemen bei der Interpretation des § 2 Nr. 22 und der Erteilung des H-Kennzeichens kommen. Gemäß des Paragrafen 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung, muss sich ein Oldtimer u.a. in einem guten Erhaltungszustand befinden und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Führen Sie beispielsweise einen Oldtimer mit ausgeblichenem Lack vor, kann durchaus die Meinung entstehen, das Fahrzeug befände sich in einem, dem H-Kennzeichen unwürdigen Zustand. Handelt es sich jedoch um die ursprüngliche Werkslackierung, der man nach 30 oder mehr Jahren die Spuren der Zeit ansieht, halten wir dies jedoch für einen erhaltenswerten Zustand, der durch eine Neulackierung zerstört würde.
Auf diese und ähnliche Diskussionen lassen wir uns gerne ein und unterstützen Sie in der Argumentation.
Für welche Fahrzeugmarken bietet Herzwerk Gutachten seine Leistungen an?
Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen bei der gesamten Palette an Oldtimern und Youngtimern von Abarth, AC, AC Cobra, Adler, Aero, Alfa Romeo, Allard, Alpine, Alvis, AMC, Amilcar, Amphicar, ASA, Aston Martin, Auburn, Audi, Austin, Austin-Healy, Autobianchi, AWS, AWZ, Bentley, Berkeley, Bitter, Bizzarrini, BMW, Bond, Borgward, Bristol, Bugatti, Buick, Cadillac, Champion, Caterham, Checker, Chevrolet, Chrysler, Cisitalia, Citroën, Cord, Daf, Daihatsu, Daimler, Datsun, Delahaye, De Lorean, De Soto, De Tomaso, DKW, Dodge, Duesenberg, Dutton, Edsel, EMW, Enzmann, Excalibur, Facel Vega, Fairthorpe, FBW, Ferrari, Fiat, Ford, Frazer-Nash, Fuldamobil, GAZ, Gilbern, Ginetta, Glas, Goggomobil, Goliath, Gutbrod, Hanomag, Hansa, Healy, Heinkel, Hillman Minx, Honda, Horch, Hotchkiss, Hudson, Humber, IFA, Innocenti, Intermeccanica, International, Invicta, Iso Rivolta, Jaguar, Jeep, Jenson, Jowett, Kaiser, Kougar, Kleinschnittger, Lada, Lagonda, Lamborghini, Lancia, Land Rover, Lincoln, Lloyd, Lotus, Maico, Marcos, Maserati, Matra, Maybach, Mazda, Melkus, Mercedes-Benz, Mercury, Messerschmitt, MG, Mini, Mitsubishi, Monteverdi, Morgan, Morris, Moskwitsch, Nash, Nissan, NSU, Oldsmobile, Opel, Packard, Panhard, Panther, Pegaso, Peugeot, Plymouth, Pobeda, Pontiac, Porsche, Puma, Reliant, Renault, Riley, Rolls-Royce, Rover, Saab, Sachsenring, Salmson, Saporoshez, Saurer, Seat, Shelby, Siata, Simca, Škoda, Standard, Steyr, Steyr-Puch, Studebaker, Subaru, Sunbeam, Suzuki, Talbot, Talbot Lago, Tatra, Thurner, Toyota, Trabant, Treser, Trident, Triumph, Tschaika, Tucker, Tundra, TVR, Veritas, Vespa, Victoria, Volkswagen, Volvo, Wanderer, Wartburg, Wolga, Zil bis Zündapp.
Stefan Hupe
Dipl.-Ing. (FH)
Kfz-Sachverständiger
Klosterstraße 10
31863 Coppenbrügge
Telefon: 05156 3189985
Mobil: 0178 2704852
E-Mail: info@herzwerk-gutachten.de